Zugangsbestimmungen & Prüfung zurück zur Auswahl

Grundsätzlich gibt es eigentlich keine nennenswerten Zugangsbeschränkungen für den Eintritt in den S.S.I.. Jedoch gilt schon seit Gründung des Vereines im Jahre 1986 ein ungeschriebenes Gesetz, nachdem der Eintritt für Frauen generell untersagt ist. Auch wenn uns dies leicht in einem falschen Licht erscheinen läßt, legen wir großen Wert auf diese Einschränkung. Wir sind dennoch in keinster Weise ein frauenfeindlicher Club, und begrüßen deren Anwesenheit bei fast allen Gelegenheiten. Trotzdem soll der Verein auch immer eine Art Rückzugsgebiet sein, in dem das einzelne Clubmitglied Erholung und Ablenkung von weiblichen Einflüssen erfahren kann.

Seit 1987 ist -- kein S.S.I.-ler dem Verein mehr ohne Aufnahmeprüfung beigetreten. Wir riefen diese Prüfung zu unserem eigenen Spaß ins Leben und natürlich um den Prüfling genauestens zu durchleuchten. Wurden diese Prüfungen in den Anfangsjahren noch recht kurzfristig gestattet und organisiert, hat der Verein - aus Erfahrung lernend - sich mehr und mehr dazu entschlossen, Bewerber schon geraume Zeit vorher zu beobachten. Sämtliche Mitglieder die in den letzten Jahren eingetreten sind, kannten wir somit schon Jahre zuvor und hatten deshalb genug Zeit über diesen und jenen Beitritt nachzudenken. Sollte jemand nach dieser Testphase unseren Ansprüchen genügen, unterbreitet der Verein ihm nach Absprache aller Mitglieder einen Aufnahmeantrag, der unterschrieben wenige Wochen später zur Aufnahmeprüfung führt. Aufnahmeanträge können auch von seiten des Bewerbers gestellt werden, doch nur wenn alle (!) Mitglieder dem Antrag positiv gegenüberstehen, werden entsprechende Formalitäten in die Wege geleitet und der Antragsteller zur Prüfung geladen. Innerhalb des Vereines vergibt der S.S.I. Titel, so wird jedes Mitglied mit dem Titel Dr., jedes Vorstandsmitglied mit dem Titel Prof.Dr. ausgezeichnet. Titel mit denen man sich allerdings nur vereinsintern anspricht.

Eine Aufnahmeprüfung ist somit nur der Abschluß einer langen Bewerbungszeit, in der der Delinquent auf charakterliche Stärken und Schwächen getestet wird.

Die Aufnahmeprüfung teilt sich in 5 verschiedene Bereiche auf:
  1. dem persönlichen Fragebogen
  2. dem Film-Test
  3. dem Eignungstest, einem zu lernenden Fragebogen
  4. der mündlichen Prüfung und
  5. der praktischen Prüfung
Leider können an dieser Stelle keine weiteren Informationen über den genaueren Ablauf einer solchen Prüfung bekanntgegeben werden. Diese Infos sind noch immer vereinsintern und müssen daher mit gebührendem Stillschweigen behandelt werden. Grundsätzlich wird für die Dauer einer solchen Prüfung ein Zeitraum von mindestens 4-5 Stunden veranschlagt, was zeigt, das eine solche Prüfung weitaus mehr ist, als eine kurze einfache Angelegenheit.



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